Wir begrüßen Sie auf der Homepage unserer
rechtsanwaltlichen Bürogemeinschaft.
Die Wurzeln unserer Bürogemeinschaft gehen zurück auf das Jahr 2004, als sich seinerzeit Herr Rechtsanwalt Klaus Hanke und Herr Rechtsanwalt Folkert Beckmann am jetzigen Standort zur gemeinsamen Berufsausübung mit den fachanwaltlichen Schwerpunkten Arbeitsrecht und Erbrecht zusammenschlossen.
Nach langjähriger, fruchtbarer Zusammenarbeit führte Herr Rechtsanwalt Hanke die Kanzlei seit Herbst 2011 zunächst eigenständig in den bekannten Büroräumen fort, bevor zum Jahresbeginn 2012 Frau Rechtsanwältin Katja Schmidt neu in die Bürogemeinschaft eintrat.
Herr Rechtsanwalt Hanke ist seit Mitte der 90er Jahre als niedergelassener Rechtsanwalt tätig und hierbei insbesondere auf den Fachbereich Arbeitsrecht mit seinen vielfältigen Facetten spezialisiert. Er verfügt im Arbeitsrecht über mehr als 15 Jahre einschlägige Berufspraxis und ist daneben seit Ende der 90er Jahre auch als Berufsbetreuer tätig.
Frau Rechtsanwältin Schmidt ist seit dem Jahre 2005 als niedergelassene Rechtsanwältin tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Verkehrsrecht und Familienrecht.
Ebenso offeriert unsere Anwaltsgemeinschaft eine professionelle Beratung und Betreuung in Fragen des allgemeinen Zivilrechts und steht Ihnen selbstverständlich auch bei sonstigen Fragen rechtlicher Art kompetent und sachkundig zur Seite.