Rechtsanwalt Klaus Hanke
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Hanke ist seit Mitte der 90er Jahre als niedergelassener Rechtsanwalt tätig und hierbei insbesondere auf den Fachbereich Arbeitsrecht mit all seinen Facetten spezialisiert.
Nach langjähriger Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit dem Kollegen Folkert Beckmann führt Herr Rechtsanwalt Hanke die Kanzlei inzwischen seit Herbst 2011 eigenständig in den bekannten Büroräumen fort.
Herr Rechtsanwalt Hanke verfügt im Arbeitsrecht über mehr als 20 Jahre einschlägige Berufspraxis und ist daneben seit Ende der 90er Jahre auch als Berufsbetreuer tätig.
Mit seiner langjährigen Erfahrung sowohl aus der Bearbeitung als auch der Schlichtung vielfältigster Konfliktsituationen gewährleistet er seinen Mandanten eine kompetente, unkomplizierte und zügige Bearbeitung des jeweiligen Falles. Ein besonderes Anliegen ist es dabei, dem Mandanten eine umfassende und ganzheitliche Beleuchtung der Konfliktsituation zu bieten.