Formulare

Die Beantragung der Beratungshilfe sollten Sie vor Aufsuchen des Anwaltes direkt bei dem örtlichen Amtsgericht Ihres Wohnortes vornehmen. Dann besteht für Sie kein Kostenrisiko. Ansonsten müssen wir uns vorbehalten, bei der ersten Beratung eine Kostenhinterlegung in Höhe von 100,00 € zu erbitten, die selbstverständlich erstattet wird, wenn eine Kostenhilfebewilligung für die Angelegenheit erfolgt.

Unabhängig davon ist nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) im Regelfall von Ihnen für die Beratung ein persönlicher Eigenanteil von 15,00 € zu leisten.

Für die konkrete Prüfung eines Kostenhilfeanspruchs (sowohl bei Beratungshilfe als auch bei Prozesskostenhilfe) sollten Sie möglichst vollständige Unterlagen sowohl über bestehende Vermögenswerte als auch über Ihre aktuellen Einnahmen und Ausgaben vorlegen, insbesondere:

  • Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Sozialhilfebescheide, Mietvertrag, Sparverträge, Versicherungswerte und sonstige wesentliche Belege. Es empfiehlt sich ferner, die Kontoauszüge der letzten 2 Monate beizufügen, da sich daran die laufenden Zahlungsverpflichtungen meist am Besten nachvollziehen lassen.